neben der ausbildung geld verdienen

Neben der Ausbildung Geld verdienen

9. Juni 2020laura

Die Ausbildung ist eine besondere Zeit im „Erwachsenwerden“ junger Menschen. Sie umfasst sowohl die Schulzeit, die berufliche Ausbildung und in Fortsetzung auch ein mögliches Studium.
Alle Etappen haben dabei eines gemeinsam:
Es fehlt an selbst verdientem Geld. Damit sind die Auszubildenden auf fremde finanzielle Unterstützung angewiesen, um die anfallenden Kosten zu decken; sich Wünsche zu erfüllen.
Die überwiegende Lösung ist, Geld von den Eltern oder Verwandten zu erhalten. Auch staatliche Zuschüsse oder Förderungen sind eine normale Form von materieller Zuwendung.
Damit werden in der Regel die Grundbedürfnisse abgedeckt.
Doch wie ist es, wenn dafür die formellen Voraussetzungen fehlen oder die eigenen Wünsche wachsen?
Die einzig reale und legale Chance ist, neben der Ausbildung Geld verdienen – eigenes.
Abhängig ist dies von entsprechenden Voraussetzungen.

Neben der Ausbildung Geld verdienen – in der Schulzeit

Hier gilt es, die körperlichen wie auch rechtlichen Bedingungen zu kennen und einzuhalten.
Wichtig ist vor allem, die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen und beim möglichen Arbeitgeber vorzulegen. Das gilt auch für die entsprechende vertragliche Gestaltung der Arbeitsvereinbarung.
Vor allem darf diese Tätigkeit nicht zur Beeinträchtigung der staatlichen Schulpflicht führen.
So ergibt sich ein eng gesteckter Rahmen von möglichen Arbeiten und Leistungen. Ebenso gilt das für die täglich verfügbare Zeit, um neben der Ausbildung Geld verdienen.
Zu beachten ist zudem, dass Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter noch nicht oder nur eingeschränkt geschäftsfähig sind.

Mögliche Leistungen, um neben der schulischen Ausbildung Geld zu verdienen (Jugendschutz!):

  • Post – oder Zeitungsverteilung
  • Nachbarschaftshilfe
  • Aushilfe in Geschäften
  • überschaubare Betreuungsaufgaben.

Neben der Ausbildung Geld verdienen – in der Zeit der beruflichen Ausbildung

Hier erweitert sich aufgrund des Alters (in der Regel nach der Schulausbildung) die körperliche wie rechtliche Möglichkeit einer teilerwerblichen Tätigkeit. Hier ist ebenso eine altersabhängige Zustimmung von Erziehungsberechtigten notwendig.
Analog der schulischen Ausbildung gilt auch hier, dass diese zusätzliche Arbeit zum Geldverdienen
keinen einschränkenden Einfluss auf die Ausbildung haben darf. Eine entsprechende vertragliche Regelung zwischen dem Auszubildenden sowie dem Auftraggeber (im Bedarfsfall unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten) ist zwingend.

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Mögliche Tätigkeiten zum nebenerwerblichen Geldverdienen unter Einhaltung Jugendschutz:

  • allgemeine Tätigkeiten ohne abgeschlossene Ausbildung sowie Zulassungsauflagen
  • umfassende Betreuungsaufgaben ohne erforderliche Genehmigungen
  • Hilfstätigkeiten in Handel, Industrie und Logistik ohne entsprechende Vorgaben
  • sonstige Nebentätigkeiten sowie Unterstützungen in der Ausbildung (Nachhilfe u. a.).

Neben der Ausbildung Geld verdienen – während eines Studiums
Diese Art des zusätzlichen Gelderwerbs ist gängige Praxis im Ausbildungsbereich Studium. Aufgrund der in der Regel vorhandenen Volljährigkeit besteht keine grundsätzliche Einschränkung in der erwerblichen Tätigkeit. Das betrifft sowohl die körperliche Belastung als auch den rechtlichen sowie selbst zu bestimmenden zeitlichen Rahmen (individuelle Ausnahmen beachten!). Wichtig ist jedoch besonders hier die Wahrung der rechtlichen Bedingungen, wie Steuerrecht, Arbeitsrecht und weitere gesetzliche Vorgaben.
Natürlich sollte diese Art des Gelderwerbs nicht die originäre Bildungsaufgabe unzulässig behindern.

Mögliche Tätigkeiten neben der studentischen Ausbildung können sein:

  • jegliche körperliche und geistige Arbeiten mit und ohne Zulassung in allen Bereichen bei entsprechender Eignung
  • Ausbildungsunterstützung spezieller Art entsprechend der vorhandenen Voraussetzungen
  • Tätigkeiten in Handel, Versorgung, Gastronomie und sonstigen Dienstleistungsbereichen.
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